Stellungnahme Mammut
Das tragische Lawinenunglück in Nendaz 2021 hat alle sehr betroffen gemacht. Mammut hat die Behörden von Beginn an bei der Klärung des Unfallhergangs vollumfänglich unterstützt, um eine lückenlose Analyse zu gewährleisten.
Wie Mammut heute aus dem Communiqué der Staatsanwaltschaft des Kanton Wallis erfahren hat, wird keine Anklage gegen Mammut erhoben und es werden auch keine rechtlichen Schritte gegen Mitarbeitende eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft weist auch explizit darauf hin, dass es keinen Kausalzusammenhang gibt, was den äusserst zu bedauernden Todesfall und einem vermeintlichen Verfehlen der Funktionsweise des Lawinenrucksacks gibt.
Dennoch lässt sich die Walliser Staatsanwaltschaft hinreissen, Aussagen zu machen, die nicht nur nicht nachvollziehbar sind, sondern auch falsch. Mammut sieht sich deshalb in der Pflicht, die Faktenlage richtigzustellen, nicht nur im Interesse von Mammut und ihren Mitarbeitenden, sondern für die gesamte Outdoorbranche.
Staatsanwaltschaft beauftragt nicht zugelassenes Prüflabor Materialtests durchzuführen
Das weltweit einzige zugelassene Prüfinstitut für Lawinenairbag-Rucksäcke und -Systeme ist TÜV Süd in Deutschland. Hier wurden und werden die Mammut-Airbag-Systeme gemäss DIN EN 16716- 2017 geprüft und zertifiziert. Im Wissen um diesen Umstand, hat die Staatsanwaltschaft dennoch das französische Ski und - Bergführerschule ENSA mit der Durchführung der Tests beauftragt, welches weder spezialisiert noch zugelassen ist für die Ausarbeitung von Tests an Airbag-Systemen.
Mammut bemängelt folgende Punkte zum Testvorgehen und den Testergebnissen des ENSA:
Normtests werden weltweit immer mit neuen, ungebrauchten Produkten durchgeführt. Grund dafür ist die Vergleichbarkeit: Gebrauchte Produkte der Kategorie PSA (Persönliche Schutzausrüstung) bestehen je nach Gebrauchshäufigkeit, äusseren Umständen wie UV- Belastung, mechanischen Einflussfaktoren und anderen, eine DIN EN Norm, welche sich auf "neue", ungebrauchte Produkte bezieht, nicht mehr. Das hat aber keinen Kausalzusammenhang zur Produktsicherheit. Auch ein Produkt, welches nicht mehr die Normanforderungen besteht, kann in der Anwendung noch sicher sein. Die Normanforderungen übersteigen die realen im Gebrauch auftretenden Kräfte bei weitem wodurch ein sicherer Gebrauch weiterhin möglich sein kann. Weitere Ausführungen dazu sind im Benutzerhandbuch zu finden.
Die Mammut Airbag-Systeme bestehen diese Normtests und übertreffen die gesetzlichen Anforderungen deutlich.
Im ENSA-Test wurden ungleiche Produkte mit zwei unterschiedlichen Airbag-Systemen getestet und verglichen.
Die Anbindung der Ballone im ENSA-Test wurde mit Seilen durchgeführt, was nicht den beschriebenen TÜV-Tests entspricht. Das bildet einen gravierenden Unterschied zum regulären Testverfahren, da die Kraftverteilung nicht vergleichbar ist.
Mammut hat ungebrauchte Produkte der zu testenden Produktkategorie zur Verfügung gestellt. Jedes dieser Produkte hat die ENSA-Tests bestanden und die DIN EN 16716-2017 Norm erfüllt.
ENSA hat ebenfalls gebrauchte Produkte getestet, deren Vorgeschichte Mammut nicht bekannt sind, jedoch massgebend wäre, um die Vergleichbarkeit der Analyse zu gewährleisten.
Mammut hat noch nie in der Geschichte ihrer Lawinen-Airbag-Erfahrung Kenntnisse über einen Fall erhalten, bei dem der Airbag abgerissen wäre.
Dabei ist es wichtig zu verstehen, dass ein Lawinenairbag für Extremfälle konzipiert ist, um die Überlebenschance zu verbessern. Dies, indem mit ausgelöstem Airbag die Verschüttungstiefe minimiert und die Chance an der Oberfläche zu verbleiben verbessert wird. Dennoch kann ein Airbag das Überleben nicht garantieren.
Testverfahren lässt viele Fragen offen
Mammut hat sich bei der Aufklärung des tragischen Vorfalls stets kooperativ gezeigt, mit dem Ziel, Lawinenairbag-Produkte zu verbessern, falls die Ergebnisse Fehler der Konstruktion aufgezeigt hätten. So hat Mammut mehrfach gegenüber der Walliser Staatsanwaltschaft interveniert, dass nur ein spezialisiertes und zugelassenes Prüflabor das Testverfahren durchführen könne, und dass ungleiche und gebrauchte Produkte in den Tests verwendet wurden, was die Analyse der Resultate verfälscht und keine eindeutige Schlussfolgerung zulassen würde. Die Interventionen von Mammut wurden durch die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen.
Sehr ungewöhnlich ist auch die Tatsache, dass Mammut die Untersuchungsergebnisse erst heute mit der Versendung des Communiqués mitgeteilt wurden und kein Dialog gewünscht wurde. Diese Ergebnisse lassen somit auch keinen anderen Schluss zu, als dass Mammut das Vorgehen und die Kommunikation der Staatsanwaltschaft in Frage stellt und die Ergebnisse der von ihr in Auftrag gegebenen Analyse weder bestätigen noch nachvollziehen kann. Die Staatsanwaltschaft ist keine Marktaufsichtsbehörde und übernimmt eine Funktion, die nicht zu ihren Kompetenzen gehört. Das Mammut Removable Airbag System 3.0 wurde im Jahr 2022 von der Schweizer Marktaufsichtsbehörde geprüft. Die Kontrolle hat ergeben, dass das Produkt in dem von den Marktaufsichtbehörde geprüften Aspekte den rechtlichen Anforderungen entspricht.
Fakt ist, dass die ungebrauchten Lawinen-Airbag-Systeme alle Normtests vom TÜV Süd sowie auch durch ENSA stets bestanden haben, was im Sinne einer offenen und transparenten Kommunikation sowohl von der Walliser Staatsanwaltschaft als auch von der Ski- und Bergführerschule ENSA klar kommuniziert werden muss.
Für Mammut hat die Sicherheit stets oberste Priorität, weshalb unsere Produkte in allen laufenden Qualitätstests der Produktion die gesetzlichen Anforderungen nicht nur erfüllen, sondern deutlich übertreffen.
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